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BFH 03.11.2011 V R 32/10, NWB 14/2012 S. 1133

Umsatzsteuer | Anwendung der Vereinfachungsregelung des § 44 Abs. 1 UStDV

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gem. § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids abgegeben, wird gem. § 365 Abs. 3 AO der Umsatzsteuer-Jahresbescheid zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens. (2) „Wirtschaftsgut” i. S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG und des § 44 Abs. 1 UStDV ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel.

Anmerkung:

Der Kläger − ein Landwirt − erwarb im Jahr 2007, für das er nach § 24 Abs. 4 UStG die Regelbesteuerung gewählt hatte, mit Vorsteuerabzug 893 Ferkel. Einen Teil der Tiere verkaufte er bereits im Jahr 2007 wieder, den Rest im Jahr 2008. Für das Jahr 2008 ist er ...