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BGH 22.02.2012 VIII ZR 205/11, NWB 14/2012 S. 1137

Mietrecht | Farbwahlklauseln in Mietverträgen dürfen nur für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beanspruchen

Die in einem Mietvertrag enthaltene Farbwahlklausel für die Durchführung der Schönheitsreparaturen (hier: weiß) benachteiligt den Mieter unangemessen und ist damit unwirksam (§ 307 BGB), wenn sie dem Mieter die Farbwahl auch für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit vorgibt. Zulässig ist eine solche Klausel nur, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht. Dabei spielte es im entschiedenen Fall keine Rolle, dass die Mieterin die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hatte. Denn der Vermieter hat grds. kein berechtigtes Interesse daran, dem Mieter während der Mietzeit eine bestimmte Dekorationsweise vorzuschreiben oder den Gestaltungsspielraum des Mieters auch nur einzuengen. Sein Interesse beschränkt sich vielmehr dara...