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BFH 26.1.2012 V R 18/08, BBK 7/2012 S. 304

Steuerrecht | BFH-Entscheidungen zum Vorsteuerabzug

Der BFH hat drei Entscheidungen zum Vorsteuerabzug veröffentlicht:

1. Kein Vorsteuerabzug bei Erwerb von nicht mehr werthaltigen Forderungen

Der Erwerber nicht mehr werthaltiger Forderungen erbringt gegenüber dem Verkäufer keine Leistung, wenn sich der Kaufpreis nach dem tatsächlichen (geringeren) wirtschaftlichen Wert der Forderungen richtet. Die Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis ist dann kein umsatzsteuerbares Entgelt für den Einzug und die Übernahme des Ausfallrisikos. Im Gegenzug kann der Erwerber aber auch keine Vorsteuer aus den Eingangsleistungen für seinen Erwerb und Einzug der Forderungen geltend machen.

Hinweis:

[i]Entspricht Kaufpreis dem wirtschaftlichen Wert der Forderung?Der BFH folgt dem EuGH , dem er die Streitfrage vorgelegt hatte. Das Urteil ist relevant beim Factoring zahlungsgestörter Forderungen (s...