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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 3252/10 EFG 2012 S. 1111 Nr. 12

Gesetze: AO § 195, AO § 5, AO § 126, FGO § 102

Auftragsprüfung

Zuständigkeit für den Erlass einer Prüfungsanordnung

Überprüfung der Ermessensentscheidung

Leitsatz

1. Wird eine Finanzbehörde von einer anderen Finanzbehörde mit der Durchführung einer Außenprüfung beauftragt, kann der Prüfungsauftrag entweder von der beauftragten Stelle selbst dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden oder rein innerdienstlich gegenüber der beauftragten Behörde erteilt werden.

2. Mit der Beauftragung erlangt das beauftragte FA die Befugnis zum Erlass der Prüfungsanordnung, wenn sich das den Auftrag erteilende FA diese Befugnis nicht vorbehalten und die Anordnung selbst erlassen hat.

3. Ob und in welchem Umfang eine Außenprüfung durchzuführen ist, ist von dem den Auftrag erteilenden FA festzulegen. Das beauftragte FA ist an den Auftrag gebunden, aus dem sich der zu prüfende Steuerpflichtige und der Umfang der Prüfung der Zeit und der Sache nach ergeben muss.

4. In dem innerdienstlichen Auftrag, durch den die Beauftragung nach außen wirksam wird, muss der Prüfungsauftrag genau angegeben werden.

5. Welche Maßnahmen zur Erledigung des Auftrags ergriffen werden, liegt in der Entscheidung des beauftragten FA.

6. Die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit der Durchführung der Außenprüfung ist eine Ermessenentscheidung, die vom Gericht nur dahingehend geprüft werden kann, ob das auftraggebende FA bei der Entscheidung über die Auftragserteilung die Vorgaben des § 5 AO eingehalten hat.

7. Wurde das beauftragte Finanzamt auch zum Erlass der Prüfungsanordnung befugt, kann es dem Steuerpflichtigen die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung angestellten Ermessenserwägungen mitteilen und diese ergänzen.

8. Eine Prüfungsanordnung ist rechtswidrig, wenn sie keine ausreichenden Ausführungen dazu enthält, welche konkrete unternehmerische Betätigung des Steuerpflichtigen den Grund für die Erteilung des Prüfungsauftrags bildet und aus welchem Grund diese unternehmerische Betätigung die Erteilung eines Prüfungsauftrags als sachgerecht erscheinen lässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 155 Nr. 5
DStR 2012 S. 10 Nr. 38
DStRE 2012 S. 1471 Nr. 23
EFG 2012 S. 1111 Nr. 12
Ubg 2012 S. 823 Nr. 12
JAAAE-06025

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