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NWB Nr. 15 vom Seite 1206

Nutzungsvorteile aus betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten

Professor Dr. Frank Hechtner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1216Das Einkommensteuergesetz sieht in § 3 Nr. 45 EStG eine Steuerfreistellung für Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten vor. Die Regelung stammt aus dem Jahr 2000 und sollte neben einer Steuervereinfachung auch eine verstärkte private Nutzung des Internets bewirken. Mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber § 3 Nr. 45 EStG überarbeitet. Die Neuregelung findet rückwirkend ab dem Jahr 2000 Anwendung. Ziel der Neuregelung ist eine Anpassung der Norm an die aktuellen technischen Gegebenheiten und eine weitere Steuervereinfachung bei der Besteuerung geldwerter Vorteile.

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Ausgeweiteter sachlicher Anwendungsbereich

[i]Neuer Gesetzeswortlaut mit ausgeweitetem sachlichen AnwendungsbereichSteuerfrei sind fortan die „Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen”.

[i]Begriff Personalcomputer wird durch Datenverarbeitungsgerät ersetzDer Ersatz des Begriffs Per...