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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 2143/07

Gesetze: EStG 2005 § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG 2005 § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa SGB I § 44

Zinsen auf eine Rentennachzahlung sind keine Kapitaleinkünfte, sondern unterliegen der Besteuerung nach § 22 EStG

Leitsatz

Erhält der Steuerpflichtige unter Geltung des Alterseinkünftegesetzes von der Deutschen Rentenversicherung neben einer Rentennachzahlung für Vorjahre auch Zinsen nach § 44 Abs. 1 SGB I auf die Nachzahlung, so ist diese Zinszahlung keine Kapitaleinnahme i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, sondern wie die Rentenzahlung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG steuerbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2012 S. 168 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2012 S. 1571
StBW 2012 S. 345 Nr. 8
HAAAE-07375

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