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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 332/06

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 52a Abs. 8 Satz 2, AO § 233a

Besteuerung von Erstattungszinsen

Leitsatz

  1. Bis zur Änderung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG im Dezember 2010 waren Erstattungszinsen nach § 233a AO nach ständiger BFH-Rechtsprechung als „sonstige Kapitalforderungen jeder Art” i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.

  2. Der Gesetzgeber war befugt, mit dem JStG 2010 die Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO im Rahmen einer echten Rückwirkung anzuordnen, da hierdurch lediglich eine Gesetzeslage geschaffen wurde, die vor der BFH-Entscheidung VIII R 33/07 (Urteil vom , BStBl II 2011, 103) gefestigter Rechtsprechung und Rechtspraxis entsprach.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 345 Nr. 8
EAAAE-07389

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