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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 02-03 | Fotovoltaikanlagen: Rentnern und Wohnungsbauunternehmen drohen Nachteile

Das BayLfSt hat zu Fällen Stellung genommen, in denen Unternehmern eine Kürzung der Rente oder anderer Sozialleistungen droht, weil sie Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage beziehen. Es ist danach nicht möglich, die Unternehmereigenschaft rückwirkend auf den Ehepartner oder andere Familienangehörige zu übertragen. Nachteile kann der Betrieb einer Fotovoltaikanlage zudem bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften haben.

Track 02 | Kürzung von Renten und Sozialleistungen

Ein interessanter Sachverhalt hat das Bayerische Landesamt für Steuern veranlasst, sich mit der Frage auseinander zu setzen, wem eine Leistung bei der Umsatzsteuer als Unternehmer zuzurechnen ist.

Konkret geht es um Steuerzahler, die eine Fotovoltaikanlage betreiben und damit unternehmerisch tätig sind. Wie das Landesamt berichtet, ist es in Bayern nicht nur einmal vorgekommen, dass ein nachträglicher Wechsel des Betreibers begehrt wurde. Und zwar deshalb, weil wegen der Einkünfte aus einer Solaranlage eine Kürzung der Rente oder anderer Sozialleistungen drohte. Gut nachvollziehbar, dass beim Finanzamt beantragt wurde, die Unternehmereigenschaft rückwirkend auf ...