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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 11 | Betriebsprüfung: Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Der BFH hat aktuell klar gestellt, dass die Anordnung einer Außenprüfung wegen eines Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein kann. Zwar darf eine Außenprüfung grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet werden. Sie muss aber dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Das Finanzamt darf sich nicht von anderen, sachfremden Erwägungen leiten lassen.

In Ausnahmefällen kann es sich lohnen, gegen eine Prüfungsanordnung vorzugehen. Das beweist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs , der ein interessanter Fall zugrunde liegt.

Ein selbständiger Rechtsanwalt hatte mehrere Beamte des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen in Berlin vertreten. Diese hatten behauptet, sie seien vom Vorsteher des Finanzamts gemobbt worden. Mit Unterstützung des Anwalts wandten sich die Beamten mit ihren Vorwürfen gegen den Behördenchef an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Mit Erfolg: Der Vorsteher wurde strafversetzt. Kurze Zeit später flatterte dem Anwalt die Ankündigung für eine Betriebsprüfung ins Haus. Und damit nicht genug: Zugleich setzten die zuständigen Finanzämter auf Anweisung...