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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 21 | Realteilung: Steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass einzelne Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens einer Mitunternehmerschaft anlässlich einer Realteilung nicht zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen werden können, an der ausschließlich die bisherigen Mitunternehmer der realgeteilten Personengesellschaft beteiligt sind. Das letzte Wort hat jetzt der BFH, bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist.

Und damit sind wir auch schon wieder bei den anhängigen Verfahren angelangt, die wir Ihnen wie gewohnt zum Abschluss jeder Hör-CD vorstellen. Wichtig für die Gestaltungspraxis ist ein Verfahren, das unter dem Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Es geht um die steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Realteilung.

Von einer Realteilung spricht man, wenn eine Personengesellschaft durch einen Beschluss der Gesellschafter in der Weise aufgelöst wird, dass die Gesellschafter in Erfüllung ihrer Auseinandersetzungsansprüche Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens erhalten – entsprechend ihrem Anteil. Seit dem Jahr 2000 gilt dann im Hinblick auf die steuerlic...