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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 23 | Anrechnungsverfahren: Nachweiserfordernis bei ausländischen Körperschaftsteuern

Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens reicht es nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster nicht aus, wenn lediglich Geschäfts- bzw. Jahresberichte der ausschüttenden Körperschaft vorgelegt werden und die Körperschaftsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz berechnet wird.

Das Anrechnungsverfahren bei der Körperschaftsteuer galt bis zum Jahr 2000. Seit mehr als zehn Jahren ist es bereits Geschichte. Noch immer sind aber nicht alle damit zusammenhängenden Zweifelsfragen geklärt.

Das Finanzgericht Münster hat aktuell entschieden: Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei der Einkommensteuer während der Geltung des Anrechnungsverfahrens reicht es nicht aus, wenn ein Gesellschafter anstelle von Steuerbescheinigungen lediglich Geschäfts- oder Jahresberichte der ausschüttenden Körperschaft vorlegt.

Im Streitfall hatten Eheleute die ausländische Körperschaftsteuer unter Anwendung des jeweiligen Steuersatzes selbst berechnet und eine Anrechnung verlangt. Das FG Münster hat das abgelehnt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Meil...