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NWB Nr. 17 vom Seite 1419

Änderung der elektronischen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

[i]Formularserver steht ab 1. 1. 2013 nicht mehr zur VerfügungDas Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert darüber, dass der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ab dem nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Hintergrund

[i]Ab 2013 Übermittlung nur noch über BZStOnline-Portal, ElterOnline-Portal oder Elster-FormularAufgrund der Änderung des § 6 Abs. 1 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung durch Art. 6 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) ist ab dem bei der elektronischen Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet. Zusammenfassende Meldungen können dann nur noch über die bereits bestehenden Zugänge des BZStOnline-Portals, des ElsterOnline-Portals und zukünftig auch über Elster-Formular übermittelt werden.

[i]Betragsgrenze 50.000 €Das BZSt weist des Weiteren darauf hin, dass die Zusammenfassende Meldung ab dem 1. 1. 2012 monatlich abzugeben ist, sofern die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Lieferungen i. S. von § 25b Abs. 2 UStG im laufenden Kalendervierteljahr oder in einem der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre die Betragsgrenze von 50.000 € überschritten hat (§ 18a Abs. 1 Satz 2 und 5 UStG). Die bisherige ...