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FG Köln Urteil v. - 11 K 3180/08 EFG 2012 S. 1213 Nr. 12

Gesetze: VersStG § 10 Abs 4

Versicherungsteuer:

Keine Festsetzung nachzuentrichtender Steuerbeträge aufgrund einer Außenprüfung allein außerhalb der Festsetzung für einen laufenden Anmeldungszeitraum

Leitsatz

Ergeht ein geänderter Versicherungsteuerbescheid aufgrund einer Außenprüfung ausschließlich in Bezug auf Anmeldezeiträume vor der Außenprüfung, so schließt § 10 Abs. 4 VersStG diese gesonderte Festsetzung aus. § 10 Abs. 4 VersStG erfordert vielmehr, dass die Änderungen, die auf der Außenprüfung beruhen, mit in einen Bescheid aufgenommen werden, der sich auf einen beliebigen Anmeldezeitraum nach dem Abschluss der Außenprüfung bezieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1213 Nr. 12
UVR 2012 S. 203 Nr. 7
BAAAE-08524

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