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IWB 9/2003

Polen; | Immobiliensteuer

Durch das letzte Änderungsgesetz zum ”Gesetz über örtliche Steuern und Gebühren” wurde u. a. die Definition der Immobilien, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, weiter präzisiert. Weiterhin wurde den örtlichen Gemeinden die Befugnis zuerkannt, bei Steuersätzen für Immobilien, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, hinsichtlich der Art der betriebenen Wirtschaftstätigkeit zu differenzieren.

[PD]