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BFH 09.02.2012 III R 45/10, NWB 19/2012 S. 1571

Einkommensteuer | Zeitliche Einschränkung eines Kindergeldantrags

Auch wenn ein Kindergeldantrag keine Angaben zu den Zeiträumen enthält, für die Kindergeld begehrt wird, kann er nach dem dennoch aufgrund seines objektiven Erklärungsinhalts dahin auszulegen sein, dass die Festsetzung ab dem Monat beantragt wird, in dem erstmals die für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erforderlichen ausländerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Anmerkung:

Die Grundsätze einer rechtsschutzgewährenden Auslegung werden vom BFH zwar nur auf prozessuale Erklärungen angewandt, sie sollten aber auch bei Eingaben, wie dem Kindergeldantrag im Streitfall gelten. Dies hat der BFH nicht so gesehen. Steuerpflichtige und ihre Bevollmächtigten müssen daher darauf achten, den weitestgehenden Antrag zu stellen oder zumindest mit der salvatorischen Formu...