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IWB Nr. 9 vom Seite 316

Keine Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA bei Land- und Forstwirtschaft

BFH-Urteil (I R 26/11) zum DBA Spanien 1966

Benjamin Engel und Lukas Hilbert

Insbesondere im Bereich des internationalen Steuerrechts fristen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein „Schattendasein”. Die lokale Gebundenheit der Betriebe des Primärsektors scheint die Vorstellung hervorzurufen, dass grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen (vgl. Debatin, DB 1988 S. 1285). Wie das am veröffentlichte NWB IAAAE-05746) jedoch zeigt, ist diese Annahme unzutreffend. Der I. Senat hatte für das DBA Spanien 1966 über die Grundsatzfrage zu entscheiden, ob ein im anderen Vertragsstaat belegener land- und forstwirtschaftlicher Betrieb dort für einen inländischen Steuerpflichtigen eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne begründen kann. Nach Auffassung des BFH ist dies zu verneinen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Praxisfolgen des Urteils, nimmt kritisch zur Sichtweise des I. Senats Stellung und bezieht dabei auch aktuelle Entwicklungen auf Ebene der OECD mit ein.

I. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen im Sinne der DBA?

[i]Liegt ein Unternehmen i. S. des Abkommens vor? Die Entscheidung des ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass das DBA Spanien 1966 (BGBl 1968 II S. 9) die Betriebsstätte – im Anschl...