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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 552

Der Verlustabzug bei Körperschaften

Martin Engelberth

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-09100 Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Neuregelung des § 8c in das Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Hiernach sind vortragsfähige Verluste zur Körperschaftsteuer zu kürzen, soweit eine schädliche Übertragung von Anteilen an der Körperschaft vorliegt. Die Vorschrift findet kraft gesetzlicher Regelung auch Anwendung im Bereich der Gewerbesteuer.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Hintergrund der Regelung und ihre Entwicklung

[i]Ablösung der Mantelkaufregelung und Gegenfinanzierungsfunktion Einerseits dient die neue Vorschrift der Ablösung der teilweise noch anzuwendenden Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a. F., deren Anwendung in der Praxis zu erheblichem Konfliktpotenzial geführt hat. Andererseits sollte die neue Vorschrift eine Gegenfinanzierungsfunktion erfüllen. Dies galt insbesondere im Hinblick auf die zeitgleiche Senkung des tariflichen Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %.

[i]Zahlreiche Modifikationen in der Folgezeit Nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 wurde die neu eingeführte, sehr kompakte – in der Ursprungsfassung umfasste sie lediglich vier Sätze! – und vergleichsweise leicht zu administrierende Vorschrift als wachstumsfeindlich angesehen und erfuhr zahlreiche Modifikationen durch den Gesetzgeber....