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BFH 22.12.2011 III R 37/09 , NWB 20/2012 S. 1643

Investitionszulage | Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Prüfung der Frage, ob bei einer Gebäudesanierung tragende Teile und Fundamente des bisherigen Gebäudes verwendet werden, dient der Abgrenzung zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und den nachträglichen Herstellungsarbeiten. Deren Beantwortung entscheidet aber nicht über die Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999. (2) Das Verhältnis zwischen der Höhe der Sanierungskosten und der Höhe des Gebäudewerts ist kein Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999. (3) Werden für eine an einem Wohngebäude vorgenommene Sanierung erhöhte Absetzungen in ...