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EuGH 03.05.2012 C-520/10, NWB 20/2012 S. 1644

Umsatzsteuer | Verkauf von Telefonkarten

Ein Telefonanbieter, der an einen Vertriebshändler Telefonkarten verkauft, die dieser im eigenen Namen und für eigene Rechnung entweder unmittelbar oder über Groß- und Einzelhändler an Endnutzer weiterverkauft, erbringt nach dem eine entgeltliche Telekommunikationsdienstleistung an den Vertriebshändler. Dagegen erbringt der betreffende Anbieter keine zweite Dienstleistung an den Endnutzer, wenn dieser, nachdem er die Telefonkarte erworben hat, von dem Recht Gebrauch macht, mit Hilfe der Informationen auf der Karte Anrufe zu tätigen.

Anmerkung:

Nach deutschem Verständnis stellt der Verkauf von Telefonkarten zum aufgedruckten Wert keine Lieferung der Telefonkarte dar. Das wirtschaftliche Interesse des Kartenerwerbers ist darauf gerichtet, mit Hi...