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BVerwG 26.04.2012 2 C 15/10, NWB 21/2012 S. 1728

Beamtenrecht | Rückforderung überzahlten Gehalts unter Ansatz des Verursachungsbeitrags der Dienststelle

Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grds. zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es aber geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt. Die Beamten hatten über fast zehn Jahre monatlich ca. 50 € zu viel erhalten und im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht. Das BVerwG hielt daher eine Reduzierung um 30 % „als Orientierungsgröße” für geboten.