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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 18-21 | Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011: Steuerbefreiungen bei Übertragung eines Familienheims

Neue Regelungen in den ErbStR 2011, die für die Praxis besonders bedeutsam sind, stellen wir Ihnen in einer kleinen Serie vor. Heute stehen die Steuerbefreiungen für Familienheime auf dem Redaktionsplan. Sowohl bei Zuwendungen unter Lebenden (§ 13 Abs. 4a ErbStG) wie auch bei Erwerben von Todes wegen (§ 13 Abs. 4 b, c ErbStG).

Track 18 | Übertragung eines Familienheims zu Lebzeiten

Wichtige Aussagen in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 mit besonders großer praktischer Bedeutung stellen wir Ihnen in einer kleinen Serie vor. In unserer April-Ausgabe 2012 haben wir über zwei Aspekte bei der Steuerbefreiung des Betriebsvermögens berichtet: die Lohnsummenklausel und die Verlängerung der Antragsfrist bei der Optionsverschonung. In unserer Mai-Ausgabe 2012 haben wir Sie über die Regelungen in den Richtlinien zum Verwaltungsvermögen informiert. Heute stehen zum Abschluss die Steuerbefreiungen für Familienheime auf dem Redaktionsplan. Zwei Fallgruppen sind dabei zu unterscheiden:

  1. Der Erwerb zu Lebzeiten. Die Steuerbefreiung ist in § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG geregelt.

  2. Und der Erwerb von Todes wegen. Der überlebende Ehegatte oder der überlebende Lebenspartner profitieren von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Für Kinder ist diese ...