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BFH 28.02.2012 VII R 36/11, StuB 10/2012 S. 415

Fortdauernder Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener Nachtragsverteilung

(1) Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist. (2) Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote (Bezug: § 218 Abs. 2 AO; § 80 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 203 Abs. 1 InsO). S. 416

Praxishinweise

Das Insolvenzgericht kann die Nachtragsverteilung bestimmter Vermögensgegenstände schon im Schlusstermin vorbehalten. Dann bedarf zwar die nachträgliche Verteilung dieser Gegenstände noch einer weiteren Anordnung des Insolvenzgerichts, durch den Vorbehalt der Nachtragsverteilung besteht ...