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NWB Nr. 22 vom Seite 1799

Befristete Arbeitsverhältnisse im Licht der neuen Rechtsprechung

Dieter Hold und Georg Kleinsorge

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1840EuGH und BAG haben mit zwei bedeutenden Entscheidungen das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse durch die neue Beurteilung der „Kettenbefristung” und des „Vorbeschäftigungsverbots” elementar verändert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Bedeutung in der Wirtschaft

[i]Befristete Arbeitsverhältnisse als NormalfallUm den Personaleinsatz flexibel handhaben zu können und kostengünstiges Wirtschaften zu ermöglichen, setzen die Unternehmen weiterhin vermehrt auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen, die im Arbeitsleben mittlerweile zum Normalfall geworden ist.

Formen der Befristung

[i]Zeitbefristung, ZweckbefristungNeben einzelnen spezialgesetzlichen Vorschriften enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die dafür maßgeblichen Vorschriften. Darin sind zwei Formen der Befristung vorgesehen: Die Zeitbefristung ist die kalendermäßige Befristung, d. h. das Ende des Arbeitsverhältnisses ist nach dem Kalender bestimmt, mindestens aber bestimmbar. Bei der Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Zwecks, regelmäßig mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Unterschieden werden muss weiterhin zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund.

Zulässigkeit von Kettenbefristu...