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NWB Nr. 22 vom Seite 1859

Bericht über dritte Geldwäsche-Richtlinie

[i] http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/financial-crime/ 20120411_report_de.pdfDie Europäische Kommission hat ihren Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2005/60/EG vorgelegt und einen Vorschlag zur Änderung dieser dritten Geldwäsche-Richtlinie für den Herbst angekündigt (KOM(2012) 168 vom ). In dem Bericht wird u. a. über die Behandlung von Rechtsanwälten und Angehörigen anderer selbständiger Rechtsberufe berichtet, es „könnte erwogen werden, ob Selbstverwaltungseinrichtungen weiterhin damit betraut werden sollten, die Einhaltung der Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche sicherzustellen”. Für grundsätzliche Änderungen spricht sich die EU-Kommission insoweit nicht aus. Nach Ansicht der EU-Kommission könnte es „jedoch angebracht sein, das Problem der Nichtmeldung verdächtiger Transaktionen weiter zu prüfen.” Verschärfungen zulasten der Träger von Rechtsberufen – auch der Steuerberater – zur Erzwingung zahlreicherer Meldungen verdächtiger Transaktionen sind also nicht ausgeschlossen. Die Kommission nimmt bis zum Stellungnahmen zur Überprüfung der Richtlinie entgegen.