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BFH 14.03.2012 IX R 37/11, NWB 22/2012 S. 1802

Einkommensteuer | Treuhandvertrag unter Ehegatten

Vereinbaren Eheleute untereinander, dem an einer GmbH qualifiziert Beteiligten solle die Rechtsstellung des anderen Ehegatten als Sicherungsgeber für Verbindlichkeiten der GmbH zugeordnet werden, wird nach dem dieser als Treuhandverhältnis auszulegende Vertrag tatsächlich nicht durchgeführt, wenn der Gesellschafter den Sicherungsgeber abredewidrig weder von den Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH freistellt noch ihm seine Aufwendungen ersetzt.

Anmerkung:

Im Streitfall war der Kläger als Bürge für Sicherheiten für eine in Insolvenz geratene GmbH in Anspruch genommen worden, deren Geschäftsführer er war. Seine 50 % betragenden Anteile hatte er zuvor auf die Ehefrau übertragen. Mit ihr hatte er bei Hingabe der Sicherungen vereinbart, dass sie im Interesse der Ehefrau...