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BFH 28.03.2012 VI R 87/10, NWB 22/2012 S. 1804

Lohnsteuer | Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist zwischen dem Unterhalten eines eigenen Haushalts und der Frage, wer die Kosten dafür trägt, zu unterscheiden. Einen eigenen Hausstand kann auch unterhalten, wer die Mittel dazu von einem Dritten erhält. (2) Wird der Haushalt in einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt, die auch nach [i]Mandanten-Merkblatt „Doppelte Haushaltsführung” NWB EAAAE-02535Größe und Ausstattung ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften gestattet, wird regelmäßig vom Unterhalten eines eigenen Hausstands auszugehen sein. – Zur doppelten Haushaltsführung wird demnächst ein Musterfall in der NWB veröffentlicht.