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AG Bad Homburg 24.11.2011 2 C 1502/11, NWB 22/2012 S. 1808

Umwandlungsrecht | Übergang der WEG-Verwalterstellung bei Verschmelzung

Grundsätzlich bestimmen die Wohnungseigentümer über die Bestellung und Abberufung des Verwalters. Sie haben ein Interesse daran, keinen Verwalter aufgedrängt zu bekommen. Maßgeblich für die Auswahl eines Verwalters ist dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sofern deshalb eine Umstrukturierung mit einer Rechtsformänderung verbunden ist (hier: Verschmelzung Verwalter-GmbH auf Verein F-eG), scheidet ein automatischer Übergang der Verwalterstellung im Interesse der Eigentümer aus. Vielmehr hat der amtierende Verwalter den aufnehmenden Rechtsträger von den Wohneigentümern bestätigen zu lassen.

Anmerkung:

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer „1-Euro-GmbH” nach § 5a GmbHG als Verwalterin hat das ebenso verneint wie das OLG Köln in seinem Beschl...