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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 605

Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention – Auswirkungen auf die Steuerberaterpraxis

Alexander Hamminger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-10005 Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist seit Anfang März 2012 vollständig in Kraft und verschärft erneut die aus dem Geldwäschegesetz (GwG) resultierenden Pflichten. Besonders zu beachten ist die Anordnung der Bundesteuerberaterkammer vom , nach welcher Steuerberater und Steuerbevollmächtigte einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, wenn in der Kanzlei mehr als 30 Berufsangehörige oder Berufsträger sozietätsfähiger Berufe tätig sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

[i]Identifikation vor der MandatsannahmeAus den Regelungen des Geldwäschegesetzes folgt insbesondere die Pflicht zur Identifikation der Mandanten. Diese Identifikation ist in jedem Fall vor der Mandatsannahme vorzunehmen. Dazu sind für natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften bestimmte (Mindest-)Angaben aufzunehmen und zu dokumentieren. Im Grundsatz erfordert dies stets die Prüfung eines Ausweisdokuments oder des Registerauszugs des Handelsregisters.

Weiter sind Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, soweit sich diese im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus dem Mandat ergeben, einzuholen. Es i...