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FG Niedersachsen 6.3.2012 13 K 251/10, BBK 12/2012 S. 538

Steuerrecht | Keine steuerneutrale Übertragung von Sonder-BV in das Gesamthands-BV bei Übernahme von Verbindlichkeiten

Ein Grundstück kann nicht steuerneutral aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft übertragen werden, wenn die Personengesellschaft Verbindlichkeiten übernimmt, die auf dem Grundstück lasten. Diese Übertragung wird nicht von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG erfasst, sondern ist teilentgeltlich. Es kommt damit zu einem Veräußerungsgewinn, soweit die Übertragung entgeltlich erfolgt.

[i]Übernahme von Verbindlichkeiten ist Entgelt Eine steuerneutrale Übertragung vom Sonderbetriebsvermögen auf das Gesamthandsvermögen ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG nur möglich, wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, also dem Kapitalkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird. Die Übernahme von Verbindlichkeiten wird aber als Entgelt angesehen .

Hinweis:

[i]Veräußerungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen und zusätzliche AK im GesamthandsvermögenDie Folgen des Urteils werd...