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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 10 | Schenkungsteuer: Vorsicht Falle bei Zahlungen auf ein gemeinsames Oder-Konto

Der BFH hat bekräftigt, dass die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sogenanntes Oder-Konto) der Eheleute zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen kann. Das Finanzamt muss jedoch anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der andere Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben frei verfügen kann.

Mit einer durchaus erfreulichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Schenkungsteuer beginnen wir heute unsere Rubrik „Aktuelle Urteile”.

Ein Ehepaar hatte zusammen ein Oder-Konto eröffnet. Also ein Gemeinschaftskonto, über das jeder Ehegatte allein verfügen kann. Im Streitfall leistete nur der Ehemann Einzahlungen in erheblichem Umfang. Das Finanzamt besteuerte die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkungen des Ehemannes an seine Frau. Hintergrund ist die zivilrechtliche Beurteilung: Danach sind beide Ehegatten als Gesamtgläubiger anzusehen. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, unterstellt das Bürgerliche Gesetzbuch: Ehemann und Ehefrau sind zu gleichen Teilen an dem Guthaben beteiligt. Sie kennen di...