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NWB Nr. 26 vom Seite 2134

EU-Erbrechtsverordnung beschlossen

[i]Pressemitteilung des BMJ vom 8. 6. 2012Am hat der Rat der EU-Justizminister die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Die Verordnung legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Dadurch, dass in allen Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und Großbritanien) das anwendbare Erbrecht nach denselben Regeln bestimmt wird, wird die derzeitige Rechtszersplitterung bei der Beurteilung [i]Grundsatz: letzter gewöhnlicher Aufenthalt ist entscheidend grenzüberschreitender Erbsachen künftig beseitigt. Die allgemeine Regel besagt: Es wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Erblasser stattdessen auch das Erbrecht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. [i]Einführung eines Europäischen NachlasszeugnisesDie neue Verordnung führt außerdem ein „Europäisches Nachlasszeugnis” ein, das in allen Mitgliedstaaten der Verordnung einheitlich gilt. Damit können Erben und Testamentsvollstrecker ihre Rechtsstellung einheitlich nachweisen. Darüber hinaus werden die nationalen Erbnachweise der Mitgliedstaaten in den anderen Mitgliedstaaten nach den Regeln der Verordnung anerkannt. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen.