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NWB BB 7/2012 S. 197

Gebühren für P-Konto unzulässig

Wenn ein Girokonto als Pfändungskonto (P-Konto) geführt wird, darf eine Bank hierfür keine zusätzlichen Gebühren verlangen (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 19 U 238/11 NWB PAAAE-07637).