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OLG Celle 29.05.2012 6 U 15/12, NWB 29/2012 S. 2368

Gesellschaftsrecht | Fortbestand einer in England erloschenen Limited in Deutschland

Hört eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (private company limited by shares/ Ltd.), die ihren Sitz in England hat, dort auf zu bestehen, weil sie im dortigen Gesellschaftsregister (Companies House in Cardiff) gelöscht wird, besteht sie, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit fortsetzt, in Deutschland als GbR fort – falls sie weiterhin ein Handelsgewerbe betreibt, bleibt sie als offene Handelsgesellschaft bestehen.