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OLG Naumburg 14.12.2011 10 W 74/11, NWB 29/2012 S. 2369

Vollstreckungsrecht | Kein Nachweis der Rechtsnachfolge über handelsregister.de

Geht das Vermögen einer GmbH im Wege der Verschmelzung auf einen neuen Rechtsträger über, dann ist dieser auch weiterhin gehalten, den für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel erforderlichen Nachweis über seine Rechtsnachfolge durch Vorlage einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde zu erbringen. Die Möglichkeit, diese Informationen auch über das Online-Registerportal der Länder „handelsregister.de” zu recherchieren, stellt keinen ausreichenden Ersatz dar und macht eine Tatsache auch nicht per se offenkundig.