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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 782

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren

Dieter Zens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-12994 Im Fall der Insolvenz einer Person oder Personenmehrheit, die ein Fahrzeug hält, treffen das grds. für ein Massenverfahren konzipierte Kraftfahrzeugsteuerrecht und Insolvenzrecht mit der auf den Einzelfall ausgerichteten Insolvenzordnung zusammen. Hinzu kommt, dass die fahrzeugbezogenen Besteuerungsgrundlagen weitestgehend aus dem [i]Gerling, NWB 41/2011 S. 3424Verkehrsrecht stammen oder verkehrsrechtliche Bezüge haben. Darüber hinaus ist der verkehrsrechtliche Fahrzeughalter regelmäßig Steuerpflichtiger.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

[i]Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer ist regelmäßig der verkehrsrechtliche Halter des Fahrzeugs Gegenstand der Besteuerung: Nach § 1 KraftStG unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer insbesondere das Halten von inländischen Kraftfahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Hierbei korrespondiert der Begriff des Haltens eines inländischen Fahrzeugs mit dem verkehrsrechtlichen Begriff des Zulassens eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen nach § 3 FZV. Entsprechend ist nach § 7 KraftStG bei einem inländischen Fahrzeug auch der Halter, für den das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer. Nicht von Bedeutung ist, ob das Fahrzeug während des ganzen Jahres zum Betrieb auf öffe...