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FG Baden-Württemberg 27.3.2012 3 V 279/12, BBK 14/2012 S. 631

Bilanzierung | Rückgängig gemachter Investitionsabzugsbetrag erhöht nicht die GewSt-Rückstellung im Jahr der Änderung

Eine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung zum ist nicht gerechtfertigt, wenn der für das Jahr 2007 gebildete Investitionsabzugsbetrag (IAB) nachträglich rückgängig gemacht wird, weil die Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums durchgeführt worden ist.

[i]Nur punktuelle Änderung des SteuerbescheidsWird die Investition nicht durchgeführt, ist der IAB im Jahr der Bildung gemäß § 7g Abs. 3 EStG rückgängig zu machen und der entsprechende Steuerbescheid für das Jahr der Bildung des IAB zu ändern. Es kommt nach dem FG Baden-Württemberg aber nur zu einer punktuellen Änderung, indem nämlich nur der IAB rückgängig gemacht wird: Weitere Änderungen sind nicht zulässig, weil insoweit keine Änderungsvorschrift eingreift. Insbesondere ist die gebildete Gewerbesteuerrückstellung nicht subjektiv fehlerhaft, so dass...