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FG Münster Urteil v. - 14 K 4222/11 AO EFG 2012 S. 1516 Nr. 16

Gesetze: AO § 193 Abs 1, BpO § 4 Abs 3, AO § 126 Abs 1 Nr 2

Betriebsprüfung:

Erweiterung des Prüfungszeitraums, Zweitprüfung, Verjährung

Leitsatz

1) Bei massiven Manipulationen der Ausgangsrechnungen und des Kassenbuchs und damit bestehendem Verdacht einer Steuerstraftat kann der zunächst vorgesehene Prüfungszeitraum auf weitere Jahre erweitert werden.

2) Die Prüfungserweiterung kann sich in einem solchen Fall auch auf bereits geprüfte Veranlagungszeiträume erstrecken sowie solche, für die die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

3) Die Anordnung zur Erweiterung des Prüfungszeitraums muss spätestens in Gestalt der Einspruchsentscheidung eine Begründung enthalten, aus der sich der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ergibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AO-StB 2013 S. 279 Nr. 9
EFG 2012 S. 1516 Nr. 16
LAAAE-13093

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