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NWB BB 8/2012 S. 230

Online-Handel: Ab August wird aussagekräftiger Bestellbutton zur Pflicht

Ab August gelten neue Regeln für Shopbetreiber im Internet. Die wichtigste Änderung: Im Shop muss es einen Bestellbutton geben, den der Käufer unmittelbar vor dem Kauf anklicken muss. Der Käufer muss klar und unmissverständlich über den Gesamtpreis einer Ware oder einer Dienstleistung informiert werden. Wichtig: Das Wort „Bestellen” genügt nicht mehr.

Grund hierfür ist eine Änderung in § 312g BGB. Dort heißt es jetzt: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.” Besser ist es daher, absolut eindeutige Formulierungen wie „Kaufen” oder „Kostenpflichtig bestellen” zu wählen.

Fehlt die Button-Lösung nach dem , drohen Abmahnungen und Bußgel...