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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Vermietung: Keine nachträglichen Werbungskosten durch Ausbau eines Öltanks

Die Aufwendungen des früheren Grundstückseigentümers für den Ausbau eines Erdtanks nach Veräußerung des Grundstücks sind nach einem aktuellen BFH-Urteil nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Unter welchen Voraussetzungen grundsätzlich bei den Vermietungseinkünften nach Veräußerung der Immobilie nachträgliche Werbungskosten möglich sind, wird voraussichtlich in Kürze durch den BFH geklärt.

Erinnern Sie sich, liebe Zuhörer, an das Urteil des Finanzgerichts Köln zu nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie? Wir hatten in unserer August-Ausgabe 2011 darüber berichtet.

Ein Haus war viele Jahre vermietet worden. Während dieser Zeit wurde die Heizung von Öl auf Gas umgestellt. Dann wurde die Immobilie veräußert. Der Käufer verlangte: Der überflüssig gewordene Öltank muss entfernt werden. Die Kosten für die Entsorgung machte der Verkäufer als nachträgliche Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung geltend. Die Kölner Finanzrichter lehnten jedoch einen Werbungskostenabzug ab. Sie argumentierten: E...