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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 5817/10

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Behandlung einer Gefäßgeschwulst der Aderhaut (singuläres symptomatisches Aderhauthämangiom) mittels einer Photodynamischen Therapie (PDT) unter Verwendung des Medimaments Visudyne (Verteporfin).

Fundstelle(n):
QAAAE-13946

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