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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 1159/08 EFG 2012 S. 1727 Nr. 18

Gesetze: InvStG § 2 Abs. 2InvStG § 4InvStG § 6InvStG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1InvStG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 5EStG § 3 Nr. 40EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1EGV Art. 56 Abs. 1EGV Art. 58 Abs. 1aEGV Art. 58 Abs. 3AEUV Art. 63 AEUVArt. 65 GGArt. 2 Abs. 1 GGArt. 3 Abs. 1 GG Art. 14

Kein Verstoß der Besteuerung von Einkünften aus schwarzen US-Fonds gemäß § 6 InvStG gegen EU-Recht oder gegen das Grundgesetz

Leitsatz

1. Ist der Steuerpflichtige an sog. schwarzen US-Investmentfonds, die die Publizitätsanforderungen nach § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllen, beteiligt, so ist die deswegen durchgeführte Besteuerung der Einkünfte aus den US-Investmentfonds nach § 6 Abs. 1 InvStG nicht verfassungswidrig oder EU-rechtswidrig; sie verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit, das Verbot einer (versteckten) Diskriminierung, den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz oder das Verbot einer übermäßigen Besteuerung.

2. Dass in § 5 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4, 5 InvStG spezifische, nur von ausländischen Investmentgesellschaften einzuhaltende Anforderungen enthalten sind, führt nicht zu einer diskriminierenden Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit.

3. Es ist EU-rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das – grundsätzlich nach § 2 Abs. 2 InvStG anwendbare – Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG im Anwendungsbereich von § 6 InvStG nicht gilt und dass der Gesetzgeber durch §§ 2, 4 InvStG einerseits und § 6 InvStG andererseits unterschiedliche Vorschriften für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Einnahmen aus Investmentanteilen geschaffen sowie für inländische und ausländische Investmentgesellschaften im Investmentsteuergesetz teilweise unterschiedliche Fondsbegriffe geregelt hat.

4. Im Urteilsfall kann offen bleiben, ob die im Falle eines Verlustes bei Rückgabe oder Veräußerung von Investmemtanteilen dennoch eintretende Versteuerung nach § 6 InvStG von 6 % des letzten Rücknahmepreises verfassungsgemäß ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 14 Nr. 30
DStR 2012 S. 10 Nr. 44
DStRE 2013 S. 21 Nr. 1
DStZ 2012 S. 638 Nr. 18
EFG 2012 S. 1727 Nr. 18
IWB-Kurznachricht Nr. 21/2012 S. 770
StC 2013 S. 21 Nr. 1
Ubg 2013 S. 120 Nr. 2
IAAAE-14215

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