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BGH 26.07.2012 VII ZR 262/11 , NWB 32/2012 S. 2607

Vertragsrecht | Kostenpflichtiger Eintrag in online-Branchenverzeichnis unwirksam

Ein Antragsformular für einen sog. Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet kann überraschenden Charakter haben und wird als solcher dann nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB). Die erfolglose Revisionsklägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, sendet sie Gewerbetreibenden ein Formular „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank”, das mit dem hervorgehobenen Hinweis endet „Rücksendung umgehend erbeten”. Der unauffällige Hinweis auf Kosten von 650 € netto pro Jahr für zunächst zwei Jahre ist in der mehrzeiligen Leistungsbeschreibung enthalten. Das Gericht sprach der Anbieterin den Zahlungsanspruch auf dieses Entgelt ab. Denn die Aufmerksamkeit des (flüchtigen) gewerblichen Adressaten werde durch die drucktechnische Gestaltung des „Antragsformulars” vom Hin...