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LSG Niedersachsen-Bremen 08.07.2011 L 9 AS 524/07, NWB 32/2012 S. 2608

Sozialrecht | Hilfebedürftigkeit trotz ererbten Miteigentumsanteils an Hausgrundstück

Ein im Zuge der Erbfolge erlangter Miteigentumsanteil an einem selbst bewohnten Hausgrundstück (nebst weiteren Grundstücksflächen) ist bei der Ermittlung des für die Lebensunterhaltssicherung einzusetzenden Vermögens auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn das Familienheim der Bewohnerzahl nach zwar den Vorgaben des II. WoBauG genügt, die Grundstücksgröße aber von den von der Bundesagentur vorgegebenen Richtwerten abweicht. In der Regel sind danach nur Grundstücke bis 500 qm im städtischen bzw. 800 qm im ländlichen Bereich angemessen. Im Streitfall wäre allenfalls eine gesonderte Verwertung des die Angemessenheit übersteigenden Grundstücksanteils (hier: Gebäude- und Freifläche rund 2.300 qm) als selbständige Immobilie in Betracht gekommen. Auch hinsichtlich der anderen...