Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 15 vom Seite 541

Hongkong führt Vorabverständigungsverfahren ein

Dipl.-Kffr. Franziska Schaller und Dipl.-Vw. Daniel Schwerdt sind Mitarbeiter der Service Line Transfer Pricing von Deloitte in Frankfurt am Main

Mit der Veröffentlichung der Departmental Interpretation Practice Note (DIPN) 48 am stellt das Inland Revenue Department (IRD) von Hongkong erstmalig Richtlinien für die Anwendung und Durchführung von Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement, APA) vor. Das APA Programm startete am . Damit folgt die Finanzverwaltung Hongkongs der von der OECD empfohlenen und bereits von vielen westlichen Industriestaaten geübten Praxis.

I. Leitlinien für Verrechnungspreise in Hongkong

[i]Richtlinien für die Anwendung von VerrechnungspreismethodenBis auf die „General-Anti-Avoidance Provision” in Artikel 61a der Inland Revenue Ordinance (IRO) gibt es in Hongkong bislang keine für den Steuerpflichtigen verbindliche Verrechnungspreisgesetzgebung. Die im Mai 2009 veröffentlichte Richtlinie DIPN  45 befasst sich mit Verrechnungspreisfragen im Hinblick auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen, die Hongkong abgeschlossen hat. Mit der Veröffentlichung der DIPN 46 am , nach der sich die Finanzverwaltung Hongkongs zumeist an den OECD Verrechnungspreisgrundsätzen (sofern diese den lokalen Bestimmungen der IRO nicht entgegenstehen) orientiert, stellt das IRD erstmalig Richtlinien für d...