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BFH 10.1.2012 I R 66/09, StuB 16/2012 S. 644

Einkommensteuer | BFH-Vorlage zum BVerfG wegen der Verfassungsmäßigkeit eines sog. Treaty override

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Stpfl. aus nichtselbständiger Tätigkeit die völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarte Freistellung der Einkünfte (hier: nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i. V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Türkei 1985 i. V. mit dem dazu ergangenen Zustimmungsgesetz vom ) bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt wird, soweit der Stpfl. nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden (Bezug: § 2 Abs. 1 AO; § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des StÄndG 2003; § 19 EStG 2002; Art. 15 Abs. 1, Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz ...