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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 180/11

Gesetze: EnergieStG § 6 Abs. 1EnergieStG § 6 Abs. 3EnergieStG § 26 Abs. 1EnergieStG § 47 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStRL 2003/96/EG Art. 21 Abs. 3 Satz 1 EnergieStRL 2003/96/EG Art. 21 Abs. 3 Satz 3 EnergieStV § 59

Energiesteuer: Entlastung des bei der Energieherstellung eines gesetzten Energieerzeugnisses ohne Quotierung

Leitsatz

1. Die Steuerentlastung gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 4, § 26 Abs. 1 EnergieStG für einen Herstellungsbetrieb nach § 6 EnergieStG setzt voraus, dass das zu entlastende Energieerzeugnis im Herstellungsprozess unmittelbar verwendet wird und ihn nicht lediglich unterstützt oder begleitet.

2. Es ist für die Entlastung grundsätzlich unerheblich, ob im Herstellungsprozess auch andere Produkte außer dem Energieerzeugnis gewonnen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAE-15590

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