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BFH 15.05.2012 XI R 28/10, NWB 35/2012 S. 2829

Umsatzsteuer | Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung

Kauft ein Unternehmer Honorarforderungen von Ärzten gegen ihre Patienten unter Übernahme des Ausfallrisikos (sog. echtes Factoring) gegen sofortige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, liegt nach dem auch dann keine steuerfreie Kreditgewährung des Unternehmers (Factors) an die Ärzte vor, wenn der Unternehmer in der zugrunde liegenden Kaufpreisvereinbarung und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt einen sog. pauschalen Vorfinanzierungszins ausweist.

Anmerkung:

Es liegen nach dem Verständnis des BFH steuerbare und nicht (als Kreditgewährung) steuerfreie Leistungen vor. Das ist bemerkenswert, weil der EuGH und der BFH den Erwerb und die anschließende Einziehung zahlungsgestörter Forderungen als nichtsteuerbar [i]infoCenter „Factoring” NWB TAAAC-43675 einstuften. Anders liegen die Dinge be...