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FG Münster Urteil v. - 7 K 3732/10 G EFG 2012 S. 1956 Nr. 20

Gesetze: GewStG § 14a, EStG § 15, GewStG § 5

Gewerbesteuer:

GewSt-Veranlagung bei atypisch stillen Gesellschaften

Leitsatz

1) Ist der Zweck atypisch stiller Gesellschaften jeweils darauf ausgerichtet, die gesamten unter der Firma des Inhabers des Handelsgeschäfts ausgeübten Tätigkeiten gemeinsam (als Mitunternehmer) zusammen mit dem Inhaber der Handelsgeschäfts auszuüben, liegt nur ein einziger Gewerbebetrieb i.S. des GewStG vor.

2) Verfahrensrechtlich ist in diesem Fall für Zwecke der GewSt nur eine einzige Veranlagung für die gemeinschaftlichen Einkünfte aller Gesellschafter durchzuführen und auch nur eine einzige Steuererklärung einzureichen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1956 Nr. 20
StBW 2012 S. 824 Nr. 18
BAAAE-15934

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