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FG Münster 24.04.2012 6 K 1498/11 AO, NWB 36/2012 S. 2901

Abgabenordnung | Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuerabzugsbeträge

Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer (Lohnsteuer) angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Entsprechendes gilt für die weiteren, von der Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer abhängigen Steuerabzugsbeträge. Mit Urteil vom hat das FG Münster entschieden, dass Lohnsteuerbeträge, die vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt abgeführt, aber als Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfasst wurden, angerechnet werden können. Gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG sei der gesamte Betrag anzurechnen, da es sich um erhobene Abzugsbeträge handele, die auf bei der Veranlagung erfasste Einkünfte entfallen. Zwar bestehe keine Bindung an die in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträ...