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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 943

Merkblatt zur elektronischen Bilanz

[i]Pressemitteilung des FinMin Brandenburg vom 24. 8. 2012Bilanzierende Unternehmen in Deutschland sind im Regelfall ab diesem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzbehörden zu senden. Damit wird die Abgabe der Unterlagen in Papierform beim Finanzamt durch die elektronische Übermittlung ersetzt.

Das FinMin Brandenburg hat zur E-Bilanz ein Merkblatt herausgegeben. Unter dem Titel „Merkblatt für Unternehmen zur neuen elektronischen Bilanz” informiert dieses darüber, welche Pflichten für Unternehmen bestehen und welche technischen Anforderungen für die E-Bilanz erfüllt werden müssen. Das Merkblatt ist unter www.mdf.brandenburg.de aufrufbar.

[i]Koch, NWB 26/2012 S. 2120Hinweis: Für bilanzierende Unternehmen ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen...